Aktualisiert 18. Februar 2022
Der Bundesrat hat entschieden. Die Maskentragepflicht am Arbeitsplatz wie auch die Zertifikatspflicht sind aufgehoben.
Somit können sich alle Personen in den Schulgebäuden und Unterrichtsräumen ohne Maske aufhalten. Freiwillig kann weiterhin eine Gesichtsmaske getragen werden. Schulische Veranstaltungen mit Erwachsenen können wieder ohne Zugangsbeschränkung stattfinden.
Die gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln an den Schulen und Veranstaltungen bleiben wichtig und sind zu beachten, da das Coronavirus weiterhin zirkuliert (Händehygiene, regelmässige Reinigung von Oberflächen und regelmässiges Lüften).
Veranstaltungen mit Eltern sind ohne Einschränkungen möglich sind.